OLG Brandenburg - Beschluss vom 26.08.2014
3 W 32/14
Normen:
BGB § 1836d;
Vorinstanzen:
AG Cottbus, vom 16.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 123 VI 329/12

Anspruch des Nachlasspflegers auf Begleichung seiner Vergütung aus der Staatskasse

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2014 - Aktenzeichen 3 W 32/14

DRsp Nr. 2021/2122

Anspruch des Nachlasspflegers auf Begleichung seiner Vergütung aus der Staatskasse

Bestehende Vergütungsansprüche des Nachlasspflegers geben regelmäßig keine rechtlich tragfähige Handhabe für Verfügungen über das Immobilienvermögen des Nachlasses.

Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Cottbus gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 16.5.2014 wird zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 1.712,50 €.

Normenkette:

BGB § 1836d;

Gründe:

Das Rechtsmittel des Bezirksrevisors hat aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt und die durch das Rechtsmittelvorbringen nicht entkräftet werden, in der Sache keinen Erfolg.