Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Cottbus gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 16.5.2014 wird zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.712,50 €.
Das Rechtsmittel des Bezirksrevisors hat aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt und die durch das Rechtsmittelvorbringen nicht entkräftet werden, in der Sache keinen Erfolg.
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