Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird dem Antragsteller und Kindesvater ab Antragstellung für das Verfahren im ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung seiner Rechte in diesem Rechtszug Rechtsanwältin ..., beigeordnet. Raten sind nicht zu entrichten.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für den nichtsorgeberechtigten nichtehelichen Kindesvater in einem von ihm veranlassten einstweiligen Anordnungsverfahren über den Teilentzug der elterlichen Sorge der Kindesmutter (hinsichtlich der Gesundheitsfürsorge) für die 8 und knapp 7 Jahre alten gemeinsamen Kinder I und R.
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