Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2017 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Wert: 1.000 €
I.
Der Antragsteller nimmt den Antragsgegner auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung in Anspruch.
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