OLG Hamm - Urteil vom 04.12.1996
8 UF 250/96
Normen:
BGB § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 694

Anspruch des unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt bei mehrfachem Wechsel des Ausbildungsplatzes

OLG Hamm, Urteil vom 04.12.1996 - Aktenzeichen 8 UF 250/96

DRsp Nr. 1997/5495

Anspruch des unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt bei mehrfachem Wechsel des Ausbildungsplatzes

1. Auch ein mehrfacher Wechsel des Ausbildungsplatzes durch das unterhaltsberechtigte volljährige Kind führt nicht ohne weiteres dazu, daß eine weitere unterhaltsrechtliche Förderung durch einen Elternteil unzumutbar ist.2. Der Unterhaltsanspruch ist aber zeitlich zu beschränken, wenn der Unterhaltsberechtigte in einem weiteren Ausbildungsgang feststellt, daß dieser nicht seinen Neigungen entspricht, ihn dann aber nicht abbricht, sondern ihn in totaler Verweigerungshaltung bis zum endgültigen Scheitern weiterführt.

Normenkette:

BGB § 1610 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 694