BSG - Urteil vom 19.02.2009
B 10 LW 3/07 R
Normen:
ALG § 1 Abs. 3 S. 1; ALG § 13 Abs. 1 Nr. 4; ALG § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ALG § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ALG § 21 Abs. 2 S. 2; ALG § 21 Abs. 9 S. 2; ALG § 21 Abs. 9 S. 3; ALG § 21 Abs. 9 S. 4; BGB § 1567 Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 2009, 677
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 13.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 LW 14/06
LSG Essen - L 8 LW 5/07- 08.08.2007,

Anspruch einer Fiktivlandwirtin auf Rente aus der Alterssicherung der Landwirte; Vorliegen dauernden Getrenntlebens bei Aufenthalt im Pflegeheim; Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens

BSG, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen B 10 LW 3/07 R

DRsp Nr. 2009/8835

Anspruch einer Fiktivlandwirtin auf Rente aus der Alterssicherung der Landwirte; Vorliegen dauernden Getrenntlebens bei Aufenthalt im Pflegeheim; Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens

1. Hält sich der Ehegatte eines Landwirts auf Dauer in einem Pflegeheim auf, leben die Eheleute nur dann getrennt, wenn ein erkennbarer Trennungswille besteht. 2. Vollendet der Landwirt sein 65. Lebensjahr, steht der Fiktivlandwirtin nur dann weiterhin Rente aus der Alterssicherung der Landwirte zu, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen auch tatsächlich abgegeben worden ist.

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. August 2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

ALG § 1 Abs. 3 S. 1; ALG § 13 Abs. 1 Nr. 4; ALG § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ALG § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ALG § 21 Abs. 2 S. 2; ALG § 21 Abs. 9 S. 2; ALG § 21 Abs. 9 S. 3; ALG § 21 Abs. 9 S. 4; BGB § 1567 Abs. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte hat, nachdem ihr als Landwirt tätiger Ehemann sein 65. Lebensjahr vollendet hatte.