Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Teilbeschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 18. November 2015 geändert und der Antrag der Antragsgegnerin, den Antragsteller zu verpflichten, Auskunft über den Bestand seines Vermögens zum Zeitpunkt der Trennung am 23. Juli 2009 zu erteilen, zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 500 EUR festgesetzt.
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