1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19. Juli 2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. Juni 2016 -
Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, an den Antragsteller 8.745,79 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07. April 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu 17 % und die Antragsgegnerin zu 83 % zu tragen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu 17 % und die Antragsgegnerin zu 83 % zu tragen.
3. Der Beschwerdewert wird auf 10.550,21 Euro festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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