Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 26.11.2014 wird der am 29.10.2014 vom Amtsgerichts - Familiengericht - Groß-Gerau, Az.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf € 6.620,12 festgesetzt.
Dem Antragsteller wird ratenfrei Verfahrenskostenhilfe zur Rechtsverteidigung im Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt A, Stadt1, bewilligt.
1.
Die Beteiligten streiten um die Frage fort, ob die Antragsgegnerin verpflichtet ist, den Antragsteller von einer gemeinsamen Verbindlichkeit der Beteiligten, für die sie gesamtschuldnerisch haften, umfänglich freizustellen.
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