OLG Bremen - Beschluss vom 30.05.2000
4 WF 51/00
Normen:
BGB § 1571 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2000, 294
Vorinstanzen:
AG Bremerhaven, - Vorinstanzaktenzeichen 153 F 91/00

Anspruch eines Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt nach Eintritt in das Rentenalter

OLG Bremen, Beschluss vom 30.05.2000 - Aktenzeichen 4 WF 51/00

DRsp Nr. 2004/8701

Anspruch eines Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt nach Eintritt in das Rentenalter

»Ein geschiedener Ehegatte, der aufgrund tatsächlich oder fiktiv zuzurechnenden Eigeneinkommens nach der Scheidung jahrelang nicht unterhaltsberechtigt war, hat nach Eintritt ins Rentenalter auch dann keinen Anspruch auf Altersunterhalt, wenn er nur die Kosten der Krankheitsvorsorge verlangt.«

Normenkette:

BGB § 1571 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig, aber in der Sache unbegründet.