OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.12.2019
9 UF 228/19
Normen:
BGB § 745 Abs. 2; BGB § 426 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Bernau, - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 8/19

Anspruch eines Ehegatten auf Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung einer im gemeinsamen Miteigentum stehenden ImmobilieRechtsfolgen einer Untervermietung durch den bis dahin allein nutzenden Ehegatten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2019 - Aktenzeichen 9 UF 228/19

DRsp Nr. 2020/11105

Anspruch eines Ehegatten auf Zahlung einer Entschädigung für die Nutzung einer im gemeinsamen Miteigentum stehenden Immobilie Rechtsfolgen einer Untervermietung durch den bis dahin allein nutzenden Ehegatten

1. Die Annahme einer Neuregelung der Verwaltung im Sinn einer „Zahlung bis zur Veräußerung" (§ 745 Abs 2 BGB) wird regelmäßig ausscheiden. 2. Eine ohne Neuregelung der Verwaltung erfolgte Untervermietung des gemeinsamen Hauses durch den alleinnutzenden Ehegatten führt dazu, dass diesem im Verhältnis der Teilhaber zueinander der volle Wohnnutzen zugerechnet wird.

Der Senat erteilt - vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschwerdeerwiderung - die nachfolgenden Hinweise, kündigt die schriftliche Entscheidung an und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von vier Wochen.

Normenkette:

BGB § 745 Abs. 2; BGB § 426 Abs. 1;

Gründe:

Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz noch um die Zahlung von Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleichsansprüche.

I.