Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen abgeändert und die Urkunde des Notar Dipl. Kfm. M W. C vom 26.11.1999 (Urkundenrolle Nr. ###/####) dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller ab November 2015 nicht mehr verpflichtet ist, an den Antragsgegner Unterhalt zu zahlen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Verfahrenswert für die erste Instanz und die Beschwerdeinstanz wird auf jeweils bis zu 6.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller verlangt die Abänderung einer notariellen Urkunde, in der er sich zu Unterhaltszahlungen zu Gunsten seines am 13.03.1997 geborenen Sohnes (Antragsgegner) verpflichtet hat.
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