Auf die sofortige Beschwerde
1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jena vom 18.12.2014 wird abgeändert:
Der Antragstellerin wird für die Rechtsverfolgung vor dem Amtsgericht ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin M., J., bewilligt.
Dem Amtsgericht bleibt die gesonderte Überprüfung der Erfolgsaussichten für das Betragsverfahren, insbesondere zum Zeitpunkt, auf den bezogen die Antragstellerin rückwirkend Volljährigenunterhaltsansprüche geltend machen möchte (nach dem Antragsentwurf ist dies der 01.02.2014), vorbehalten.
2. Eine Kostenentscheidung sowie die Festsetzung des Verfahrenswertes sind im Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe nicht veranlasst.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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