Die sofortige Beschwerde der Kinder gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 21.12.2018 wird zurückgewiesen.
Der Antrag der Kinder auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000- € festgesetzt.
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