Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 10. Dezember 2014 bekannt gegebene Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee - 21 F 3893/13 - wie folgt geändert:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller für die Zeit vom 6. März 2012 bis zum 31. März 2013 Unterhalt in Höhe von 4.589 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5. September 2014 zu zahlen.
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