I.
Die verwitwete Erblasserin ist im Februar 1994 kinderlos verstorben; gesetzliche Erben sind nicht bekannt.
Sie hat unter dem 16.02.1993 ein notarielles Testament (Urk-Nr. 336/93 des Notars in D) errichtet, in dem sie die Beteiligten zu 1) und 2) als ihre alleinigen Erben zu gleichen Teilen eingesetzt hat.
Des weiteren existiert ein privatschriftliches Testament vom 05. oder 06.08.1993, in dem der Beteiligte zu 3) unter Widerruf früherer Testamente zum Alleinerben eingesetzt worden ist.
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