Die am 08.11.2016 bei dem Amtsgericht eingegangene sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Worms vom 12.10.2016 wird zurückgewiesen.
I.
In einem Vergleich vom 10.03.2000 vereinbarten die beteiligten Eltern des am ...11.1997 geborenen M.S.:
"Der Antragsgegner verpflichtet sich, an die Antragstellerin, ausgehend von einem Nettoeinkommen von 2.700,-- und einem Selbstbehalt von 1.500 DM, einen monatlichen Ehegattenunterhalt von 905,-- DM und einen monatlichen Kindesunterhalt von 295,-- DM, jeweils am 1. eines Monats im Voraus, zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|