OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.12.2021
5 U 42/21
Normen:
BGB §§ 2018 ff.; BGB § 1922; BGB § 260 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 12.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 149/20

Ansprüche auf Herausgabe von Nachlassgegenständen zugunsten einer ErbengemeinschaftAnsprüche auf Auskunft und RechnungslegungAnspruch auf ein BestandsverzeichnisBetreuer eines Erblassers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.12.2021 - Aktenzeichen 5 U 42/21

DRsp Nr. 2022/3146

Ansprüche auf Herausgabe von Nachlassgegenständen zugunsten einer Erbengemeinschaft Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung Anspruch auf ein Bestandsverzeichnis Betreuer eines Erblassers

Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und Verbleib des Nachlasses kann unbeschadet eines etwaigen Erbschaftsbesitzers im Einzelfall auch deshalb bestehen, weil der in Anspruch genommene Miterbe bis zum Tode gesetzlicher Betreuer des Erblassers war, ober weil er nach dem Erbfall die weitere Abwicklung des Nachlasses übernommen hat.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. März 2021 verkündete Teil-Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 16 O 149/20 - teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weiter verurteilt, der der Erbengemeinschaft nach Frau K., bestehend aus dem Kläger, dem Beklagten und Herrn W., I., schriftlich Auskunft über den gesamten Bestand des Nachlasses der am 20. Oktober 2018 verstorbenen Frau K. durch Vorlage eines schriftlichen Bestandsverzeichnisses zu erteilen einschließlich der Surrogate, gezogenen Nutzungen und Früchte, sowie Auskunft über den Verbleib von Nachlassgegenständen, die nicht mehr vorhanden oder auffindbar sind, zu erteilen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.