OLG Köln - Beschluss vom 23.02.2015
4 UF 8/15
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2015, 1333
Vorinstanzen:
AG Bergheim, vom 22.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 64 F 74/14

Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der Ehe ihres Kindes

OLG Köln, Beschluss vom 23.02.2015 - Aktenzeichen 4 UF 8/15

DRsp Nr. 2015/6434

Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der Ehe ihres Kindes

1. Haben die Eltern ihrem Kind und dessen Ehegatten Geldbeträge zum Erwerb oder zur Renovierung eines Hausanwesens zugewendet, so steht ihnen nach Scheitern der Ehe aufgrund der darin liegenden Störung der Geschäftsgrundlage ein Anspruch auf Vertragsanpassung zu. 2. Bei länger dauernder Ehe ist davon auszugehen, dass die Zuwendung zumindest teilweise abgewohnt bzw. verbraucht ist. Von einem vollständigen Verbrauch ist regelmäßig bei einer Dauer von 30 Jahren auszugehen. 3. Die Verjährung des Anspruchs auf Vertragsanpassung beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wird.

Tenor

I. (1) (2) (3) (4) II. 1. 2. III. IV.