Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oranienburg vom 10.11.2016 (Az.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller 1.767,61 € zu zahlen. Im Übrigen wird der Zahlungsantrag abgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und zweiter Instanz werden dem Antragsteller zu 17 % und dem Antragsgegner zu 83 % auferlegt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren beträgt 2.128 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht.
Der Antragsgegner ist der Vater der minderjährigen Kinder E... D..., geboren am ....12.2010, und J... D..., geboren am ....04.2012. Er war mit der Kindesmutter verheiratet. Die Trennung der Kindeseltern erfolgte spätestens im Januar 2013.
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