OLG Karlsruhe - Beschluss vom 14.07.2017
18 WF 3/17
Normen:
EuNTVO Art. 3; EuNTVO Art. 15; HUP Art. 3 Abs. 1; HUP Art. 4;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 200
Vorinstanzen:
AG Konstanz, vom 07.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 226/16

Ansprüche einer in Paraquay lebenden Mutter gegen den in Deutschland lebenden, mit ihr nicht verheirateten Vater auf Kindesunterhalt

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2017 - Aktenzeichen 18 WF 3/17

DRsp Nr. 2017/12876

Ansprüche einer in Paraquay lebenden Mutter gegen den in Deutschland lebenden, mit ihr nicht verheirateten Vater auf Kindesunterhalt

1. Zur internationalen Zuständigkeit für Ansprüche einer mit dem Vater des Kindes nicht verheirateten, in Paraguay lebenden Mutter auf Betreuungsunterhalt. 2. Auf Ansprüche einer in Paraguay lebenden Mutter gegen den in Deutschland lebenden, mit ihr nicht verheirateten Vater des Kindes ist paraguayanisches Recht anzuwenden.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Konstanz vom 07.12.2016 (2 F 226/16) wird zurückgewiesen.

Normenkette:

EuNTVO Art. 3; EuNTVO Art. 15; HUP Art. 3 Abs. 1; HUP Art. 4;

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich mit der Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Verfahrenskostenhilfeantrags für ein Unterhaltsverfahren, mit dem sie Betreuungsunterhalt gegen den Antragsgegner geltend zu machen beabsichtigt.