Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kiel vom 7. August 2008 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Der Kläger verlangt von der Beklagten hälftigen Ausgleich einer ausgezahlten Lebensversicherung, die für die Tilgung eines Hausfinanzierungsdarlehens verwendet wurde.
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