Die Verhandlung wird bis zum Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen in den derzeit vor dem Verwaltungsgericht München anhängigen Verfahren (Az. M 18 K 11.1302, M 18 K 11.1399 und M 18 K 1442) gemäß § 148 ZPO ausgesetzt.
I. Die Parteien streiten um Unterlassungsansprüche, die die Klägerin zu 1 als Vermieterin eines Gebäudes mit Büro- und Praxisräumen, einer Ladenpassage und gastronomischen Betrieben und der Kläger zu 2 als Partner einer Patentanwalts-GmbH mit Kanzleiräumen in diesem Gebäude gegen die Beklagten als Mieter von Gaststätten mit Freiflächen in der Ladenpassage geltend machen.
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