Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Halle vom 21.06.2012 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für die Beschwerde wird auf 85.594,00 € festgesetzt.
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