OLG Braunschweig - Beschluss vom 20.07.2022
1 UF 180/20
Normen:
FamFG § 68 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
MDR 2022, 1304
Vorinstanzen:
AG Braunschweig, vom 11.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 247 F 256/19

Antrag auf Berichtigung der Niederschrift über eine nichtöffentliche SitzungOffenbare Unrichtigkeit einer NiederschriftNicht entscheidungserheblicher tatsächlicher Vortrag

OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.07.2022 - Aktenzeichen 1 UF 180/20

DRsp Nr. 2022/11034

Antrag auf Berichtigung der Niederschrift über eine nichtöffentliche Sitzung Offenbare Unrichtigkeit einer Niederschrift Nicht entscheidungserheblicher tatsächlicher Vortrag

1. Die Berichtigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung in Kindschaftssachen kann in entsprechender Anwendung von § 42 FamFG bei offenbarer Unrichtigkeit erfolgen. 2. Ob und inwieweit nicht entscheidungserheblicher tatsächlicher Vortrag und im Termin geäußert Ansichten der Dokumentation bedürfen, ist vom Einzelfall abhängig und steht im Ermessen des Gerichts.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Berichtigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom 31.05.2022 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 68 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I.

Die Beteiligten wurden vor dem Senat in mündlicher Verhandlung in den Sitzungen vom 09.05.2022, 23.05.2022 und 31.05.2022 angehört. Vermerke darüber wurden während der Termine diktiert und aufgenommen, die Abschriften den Beteiligten jeweils zeitnah übersandt.