Die Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 17.07.2020 und der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Verfahrenswertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 10.07.2020 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet (§ 59 Abs. 3 FamGKG).
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