1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Altona vom 1.5.2020 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren an das Amtsgericht Hamburg-Altona zurückverwiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
3. Der Verfahrenswert wird auf 6050 € festgesetzt
I.
Der Antragssteller, vertreten durch das Jugendamt als Beistand, begehrt mit seinem am 25. Februar 2020 beim Familiengericht eingegangenem Antrag die Festsetzung von Unterhalt in Höhe von 105 % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe seit dem 1.5.2019.
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