KG - Beschluss vom 17.09.2024
1 VA 16/24
Normen:
VBVG § 8 Abs. 3; EGGVG § 23 Abs. 1;
Fundstellen:
FGPrax 2024, 290
FamRZ 2025, 547

Antrag auf gerichtliche Entscheidung auf Feststellung über die Einordnung einer Vergütung als berufliche Betreuerin

KG, Beschluss vom 17.09.2024 - Aktenzeichen 1 VA 16/24

DRsp Nr. 2024/15423

Antrag auf gerichtliche Entscheidung auf Feststellung über die Einordnung einer Vergütung als berufliche Betreuerin

Tenor

Der Antrag wird bei einem Wert in Höhe von 5.000,00 EUR zurückgewiesen.

Normenkette:

VBVG § 8 Abs. 3; EGGVG § 23 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Antragstellerin ist in Berlin als berufliche Betreuerin tätig. Sie wurde als solche von dem Bezirksamt ... von Berlin am 3. August 2023 registriert. Unter dem 28. August 2023 beantragte sie bei dem Antragsgegner festzustellen, dass sich die von ihr zu beanspruchenden Vergütungen nach Vergütungstabelle C, § 8 Abs. 2 Nr. 2 VBVG, richten. Zum Nachweis ihrer Ausbildung fügte sie das Zeugnis der ... vom 11. Juli 2016 bei, womit ihr die erfolgreiche Absolvierung des Studiengangs "General Management" bestätigt wurde.

Auf Nachfrage des Antragsgegners legte die Beteiligte weitere sie betreffende Zeugnisse vor, wegen deren Einzelheiten auf Blatt 10 bis 20 des von dem Senat beigezogenen, die Antragstellerin betreffenden Verwaltungsvorgangs des Antragsgegners - ... - verwiesen wird.