Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Esslingen vom 08.12.2017 in Ziff. 1 der Entscheidungsformel
abgeändert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Herausgabe des Kinderreisepasses für das Kind J. T. N., geb. ...2016, wird abgelehnt.
2.Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils selbst.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
4.Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
I.
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