Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold vom 6.9.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kindesmutter trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Verfahrenswert wird auf 1.500 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerde ist nur statthaft, soweit sie sich gegen den vom Amtsgericht zurückgewiesenen Hauptantrag richtet. Soweit sie sich außerdem gegen die Zurückweisung des Hilfsantrags auf Einräumung eines Umgangsrechts richtet, ist die Beschwerde nicht statthaft, da in Umgangssachen eine Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann. Umgangsverfahren sind in § 57 S. 2 FamFG nicht erwähnt.
II.
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