Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 26.08.2015, Az.
zurückgewiesen .
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Rückführung des beteiligten Kindes nach Italien.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes G... ..., geb. am ....2005. Der Antragsteller ist italienischer Staatsangehöriger, die Antragsgegnerin ist deutsche Staatsangehörige.
Die beiden Eltern haben am 19.09.2005 eine gemeinsame Sorgeerklärung gegenüber dem Landratsamt Göppingen abgegeben (Urkunden-Nr. ...). Im Jahr 2009 zog die Antragsgegnerin, die bis dahin mit G... in Deutschland gelebt und mit dem Antragsteller eine Fernbeziehung geführt hatte, mit der Tochter G... nach Italien, wo sie seitdem in ... zusammen mit dem Antragsteller wohnten.
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