OLG Stuttgart - Beschluss vom 27.11.2020
17 UF 205/20
Normen:
HKÜ Art. 12 Abs. 1; HKÜ Art. 3 S. 1; HKÜ Art. 13;
Vorinstanzen:
AG Stuttgart, vom 30.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 1330/20

Antrag auf Rückführung von Kindern in die Vereinigten Staaten von Amerika nach den Bestimmungen des HKÜWiderrechtlichkeit eines Zurückhalten von Kindern in Deutschland

OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.11.2020 - Aktenzeichen 17 UF 205/20

DRsp Nr. 2021/11989

Antrag auf Rückführung von Kindern in die Vereinigten Staaten von Amerika nach den Bestimmungen des HKÜ Widerrechtlichkeit eines Zurückhalten von Kindern in Deutschland

Tenor

1.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 30.09.2020 - 20 F 1330/20 - wird

zurückgewiesen.

2.

Der Hilfsantrag auf vorläufige Aussetzung der Vollstreckung der Rückführungsentscheidung wird zurückgewiesen.

3.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

4.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

HKÜ Art. 12 Abs. 1; HKÜ Art. 3 S. 1; HKÜ Art. 13;

Gründe

I.

Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren der Antragstellerin auf Rückführung der Kinder F. und A. in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nach den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ).

1. 2. 3.