Ehewohnung: Antrag auf Zuweisung (§ 1361b BGB) im Wege der eA

 

 

Amtsgericht...

Familiengericht

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Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

 

Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung nach §  1361b BGB im Wege der einstweiligen Anordnung

in der Familiensache

mit den Beteiligten

1.  B. B. Stuttgart

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen

2.  K. B. Stuttgart

- Antragsgegner -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

3.  Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart

wegen Zuweisung der Ehewohnung

Verfahrenswert gem. §§  41 Satz 2, 48 Abs.  1 erster Halbsatz FamGKG : 1.500 Euro

In vorbezeichneter Sache legitimieren wir uns

- Vollmacht ist in der Anlage beigefügt -

als Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin und

beantragen

im Wege der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Erörterung:

1.  Der Antragstellerin wird die im 3. OG des Anwesens K-straße 15 in Stuttgart gelegene Vierzimmerwohnung nebst Bad, Küche und WC samt zwei Kellerräumen im Untergeschoss zur alleinigen Nutzung zugewiesen.

2.  Der Antragsgegner wird verpflichtet, die in Ziff. 1 genannte Wohnung sofort, hilfsweise spätestens binnen zwei Wochen nach Erlass des Beschlusses zu räumen und an die Antragstellerin herauszugeben.

     Bei der Räumung sind die Abs. 2-5 des §  885 ZPO nicht anzuwenden.

3.  Die Entscheidung ist sofort wirksam.

4.  Die Vollstreckung ist vor Zustellung an den Antragsgegner zulässig.