Amtsgericht...
Familiengericht
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Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB im Wege der einstweiligen Anordnung
in der Familiensache
mit den Beteiligten
1. B. B. Stuttgart
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...
gegen
2. K. B. Stuttgart
- Antragsgegner -
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...
3. Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart
wegen Zuweisung der Ehewohnung
Verfahrenswert gem. §§ 41 Satz 2, 48 Abs. 1 erster Halbsatz FamGKG : 1.500 Euro
In vorbezeichneter Sache legitimieren wir uns
- Vollmacht ist in der Anlage beigefügt -
als Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin und
beantragen
im Wege der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Erörterung:
1. Der Antragstellerin wird die im 3. OG des Anwesens K-straße 15 in Stuttgart gelegene Vierzimmerwohnung nebst Bad, Küche und WC samt zwei Kellerräumen im Untergeschoss zur alleinigen Nutzung zugewiesen.
2. Der Antragsgegner wird verpflichtet, die in Ziff. 1 genannte Wohnung sofort, hilfsweise spätestens binnen zwei Wochen nach Erlass des Beschlusses zu räumen und an die Antragstellerin herauszugeben.
Bei der Räumung sind die Abs. 2-5 des § 885 ZPO nicht anzuwenden.
3. Die Entscheidung ist sofort wirksam.
4. Die Vollstreckung ist vor Zustellung an den Antragsgegner zulässig.
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