1. Auf die sofortige Beschwerde der Mutter wird der am 04.06.2024 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold abgeändert. Der Antrag des Vaters vom 23.01.2024 auf Festsetzung von Ordnungsmitteln wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Vater.
3. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 500,00 € festgesetzt.
I.
Der Beschwerdeführer ist der Vater der Kinder S. X., geboren am 00.00.2007, A. X., geboren am 00.00.2009 und U. X., geboren am 00.00.2011.
Durch am 06.07.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold (Az.
"1.)
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|