Die Antragstellerin begehrt mit der Behauptung, sie befinde sich in einem durch Zahlungsunfähigkeit verursachten Staatsnotstand, eine einstweilige Anordnung gegen das Landgericht Frankfurt am Main - 21. Zivilkammer. Dieses hat für den 14. Februar 2003 einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt, mit der möglicherweise einer Zahlungsklage im Urkundsprozess gegen die Antragstellerin stattgegeben werden soll.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|