1. Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Tauberbischofsheim vom 08.11.2023, Az.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
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