Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 09.06.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 08.06.2022 abgeändert.
Die Gerichtskosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden der Mutter und dem Antragsgegner je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf zwischen 2.001 € und 3.000 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
1.
Die allein gegen die Kostenentscheidung gerichtete Beschwerde ist zulässig gemäß §§ 58 ff. FamFG.
Bei der vom Amtsgericht getroffenen Kostenentscheidung handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH um eine Endentscheidung (vgl. BGH, NJW 2013,
2.
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