Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin ... in ... beigeordnet.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 24. Juli 2013 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.
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