Die Beschwerde des Antragstellers vom 31.3.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 24.2.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Anerkennung einer in der Ukraine ergangenen Adoptionsentscheidung.
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