SchlHOLG, Beschluss vom 31.01.2003 - Aktenzeichen 13 WF 145/02
DRsp Nr. 2003/15160
Anwaltsbeiordnung im Scheidungsverfahren
»In Ehesachen ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe wegen der existenziellen Bedeutung der Angelegenheit für die Parteien regelmäßig die Beiordnung eines Anwalts geboten.«