OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.11.1999
6 WF 170/99
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ; ZPO § 613 § 613 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
AG Mettmann, - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 13/99

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung der Parteien in einer Familiensache

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.1999 - Aktenzeichen 6 WF 170/99

DRsp Nr. 2000/6982

Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung der Parteien in einer Familiensache

Zum Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung der Parteien in einer Familiensache.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ; ZPO § 613 § 613 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde ist begründet.