Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Betzdorf vom 17.08.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kostenfestsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Betzdorf vom 28.05.2015 wird dahin abgeändert, dass die dem beigeordneten Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten auf 1.685,04 € festgesetzt werden.
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