OLG Saarbrücken - Beschluss vom 13.12.2007
6 WF 123/07
Normen:
RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 3104;
Vorinstanzen:
AG St. Wendel ? Beschluss - 6a F 9/07 WH ? 23.11.2007,

Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung; Erfallen der Einigungsgebühr

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.12.2007 - Aktenzeichen 6 WF 123/07

DRsp Nr. 2011/14406

Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung; Erfallen der Einigungsgebühr

1. Zu den - hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen, unter denen davon ausgegangen werden kann, dass sich ein Vergleich ausschließlich auf einen Verzicht beschränkt, und daher nach Nr. 1000 RVG -VV eine Einigungsgebühr nicht anfällt. 2. In einem Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung fällt eine Terminsgebühr auch dann an, wenn ein schriftlicher Vergleich abgeschlossen wurde (Nr. 3104 RVG -VV).

1. Auf die Beschwerde des dem Antragsgegner beigeordneten Rechtsanwalts, wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 23. November 2007 - 6a F 9/07 WH - dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer über die bereits festgesetzte Vergütung hinaus aus der Landeskasse eine weitere Vergütung in Höhe von 421,50 Euro zu zahlen ist.

2. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 3104;

Gründe: