1. Auf die Beschwerde des dem Antragsgegner beigeordneten Rechtsanwalts, wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Wendel vom 23. November 2007 - 6a F 9/07 WH - dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer über die bereits festgesetzte Vergütung hinaus aus der Landeskasse eine weitere Vergütung in Höhe von 421,50 Euro zu zahlen ist.
2. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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