I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I. Die Beschwerdegegner haben die Antragstellerin im Scheidungsverfahren vertreten. Zugleich mit dem Scheidungsantrag ist ein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt worden. Auch der Versorgungsausgleich wurde anhängig. Für alles ist der Antragstellerin mit Beschluss vom 25. Mai 2011 Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Beschwerdegegner bewilligt worden. Im Termin vom 7. November 2011 ist die Folgesache Sorgerecht abgetrennt worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|