Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Beschwerde des Antragstellers vom 16.09.2008 der Beschluss des Amtsgerichts Grevenbroich - Familiengericht - vom 05.09.2008 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Zurückweisung der Erinnerung des Antragstellers im Übrigen wird die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung wie folgt festgesetzt:
für das Verfahren 13 F 46/06 (SO): EUR 719,96
für das Verfahren 13 F 46/06 (SO-EA): EUR 153,70,
für das Verfahren 13 F 195/06 (UG): EUR 719,95.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
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