Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Germersheim vom 5. Februar 2018 geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Germersheim vom 30. November 2016, durch den die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten (§ 55 RVG) auf 523,36 € festgesetzt worden ist, wird zurückgewiesen.
2.Das Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 287,03 €.
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