Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 05.06.2018 (Az.: HKÜ
Die den Rechtsanwälten H. aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrenskostenhilfevergütung wird auf 1695,15 Euro festgesetzt.
2.Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen und der Antrag im übrigen abgewiesen.
3.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|