1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I. Der den Antragstellerinnen beigeordnete Verfahrensbevollmächtigte begehrt die Festsetzung einer aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung.
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