Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin werden die nach dem Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 2. Januar 2008 - 152 F 12226/07 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - sowie dem Beschluss des Kammergerichts vom 1. April 2008 - 13 UF 7/08 - von der Beteiligten zu 2) an die Antragstellerin zu erstattenden Kosten in Abänderung des Beschlusses des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg vom 13. Juni 2008 auf 1774,29 € festgesetzt.
Dieser Betrag ist mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich ab dem 18. April 2008 zu verzinsen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte nach einem Wert von 803,25 € zu tragen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|