Der Kläger war seit dem 8.2.1988 mit Frau S. S. verheiratet. Das Ehepaar bewohnte eine Mietwohnung der Firma G. Gemeinnützige Aktiengesellschaft in B.. Der Mietvertrag war von beiden Ehegatten gemeinsam abgeschlossen worden.
Aus der Ehe stammt die Tochter C. S., geboren am 19.1.1989. Am 1.4.1989 trennten sich die Eheleute. Der Kläger zog aus der gemeinsamen Wohnung aus, die Ehefrau blieb dort allein wohnen.
Unter dem 6.2.1990 reichte die Ehefrau Prozeßkostenhilfe- und Scheidungsantrag beim Familiengericht Bonn ein.
Am 23.2.1991 bekam Frau S. S. ein zweites Kind, die Tochter St. S..
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