OLG Saarbrücken - Beschluß vom 21.11.1991
6 UF 144/90 VA
Normen:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4, Nr. 4b ; VAHRG § 1 Abs. 3 § 3c ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 449
Vorinstanzen:
AG Merzig,

Anwartschaften gegenüber dem Versorgungswerk der Steuerberater des Saarlandes

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 21.11.1991 - Aktenzeichen 6 UF 144/90 VA

DRsp Nr. 1994/13246

Anwartschaften gegenüber dem Versorgungswerk der Steuerberater des Saarlandes

Die gegenüber dem Versorgungswerk der Steuerberater des Saarlandes als einer berufsständischen Vereinigung begründeten Anwartschaften unterfallen dem Auffangtatbestand des BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 4 b.

Normenkette:

BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4, Nr. 4b ; VAHRG § 1 Abs. 3 § 3c ;

Gründe:

Die am 21.11.80 geschlossene Ehe der Parteien ist aufgrund eines am 03.03.89 zugestellten Scheidungsantrages unter gleichzeitiger Regelung des Sorgerechts für die Tochter mit Urteil vom 10.04.90 - rechtskräftig seit dem 24.05.90 - geschieden worden.

In der abgetrennten Folgesache VA hat das Familiengericht durch den angefochtenen Beschluß den Versorgungsausgleich dahingehend geregelt, daß es - bezogen auf das Ende der Ehezeit (28.02.89) - Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von monatlich 184,65 DM von dem Rentenversicherungskonto des Antragstellers bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf das dort geführte Rentenversicherungskonto der Antragsgegnerin übertragen hat (Ziffer I, 1 des Tenors).